Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 577 / DGUV Information 209-015 - Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2005; 2008; 01/2018)



Archiv: 2008


Vorwort

Die Instandhaltung ist eine der gefährlichsten Tätigkeiten. Rund 21 % aller tödlichen Unfälle ereignen sich hier. Und dies, obwohl das Instandhaltungspersonal nur 5 - 10 % der gesamten Produktionsbelegschaft ausmacht. Der Anteil in einigen mittelständischen Betrieben liegt bei 2 % und weniger. Grob geschätzt liegt die Unfallquote für Beschäftigte in der Instandhaltung rund 10 bis 20 Mal höher als für das Fertigungspersonal. Diese Quote ist in den letzten 25 Jahren in etwa konstant hoch geblieben.

Durch eine gut organisierte Instandhaltung lässt sich diese negative Quote deutlich senken.

Die vorliegende Schrift gibt Ihnen wichtige Informationen, wie Sie die Gefahren in den einzelnen Bereichen der Instandhaltung nachhaltig reduzieren können.

Es ist zur Reduzierung der Gefährdungen entscheidend, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Vorgehensweise wird seit vielen Jahren im Arbeitsschutzgesetz gefordert. Die Betriebssicherheitsverordnung geht darauf noch einmal explizit für die Instandhaltung ein.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen auch in der Instandhaltung bedeutet Rechtssicherheit. Sie muss jedoch praxisgerecht gestaltet sein.

Einer der wichtigsten Unfallschwerpunkte ist das Arbeiten an laufenden Anlagen. Trotzdem ist das Arbeiten an laufenden Anlagen in der Instandhaltung zum Teil unumgänglich. Wird jedoch dabei die schon seit langem bekannte 4-Rang-Methode eingesetzt, können viele Unfälle vermieden werden.

Es werden aber auch Maßnahmen zur Reduzierung der Unfälle während folgender Arbeiten aufgeführt: Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten unter Spannung, Transportarbeiten und Arbeiten mit Gefahrstoffen.

Das Thema "Gefahrstoffe" wurde unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) erstellt, die am 01.06.2015 die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie ( 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG ) vollständig abgelöst hat. In der zum Zeitpunkt der Erarbeitung gültigen Fassung der Gefahrstoffverordnung wird an verschiedenen Stellen noch auf die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie Bezug genommen. Eine Implementierung der CLP-Verordnung in die Gefahrstoffverordnung ist jedoch absehbar.

Diese Schrift richtet sich an alle in der Instandhaltung Tätigen im Bereich der verarbeitenden Industrie, wie zum Beispiel im Maschinenbau. In anderen Branchen - vor allem in der Chemie und der Verfahrenstechnik - gelten aufgrund der dort vorkommenden Gefährdungen und Risiken zusätzliche Anforderungen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Die Maßnahmen werden in speziellen Schriften beschrieben. Sie können diese zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie erhalten.

1 Arbeitssicherheit und Instandhaltung

Die Zahl der Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten ist extrem hoch. Das liegt insbesondere daran, dass bei Instandhaltungsarbeiten ein hohes Gefährdungspotential vorliegt. Viele Verantwortliche in den Betrieben halten dieses Gefährdungspotential für naturgegeben. Aus diesem Grund werden Gefährdungen nur zum Teil reduziert, obwohl eine Reduzierung in großem Umfang möglich wäre.

Diese Broschüre soll im ersten Schritt dazu beitragen, das Gefährdungspotential für Instandhaltungsarbeiten zu erkennen. Im zweiten Schritt sollen die beschriebenen Hilfen dazu anleiten, die Gefährdungen für das Instandhaltungspersonal zu reduzieren. Die folgenden Anregungen können dazu beitragen, dass die hohe Zahl der Unfälle in einem Unternehmen sinkt.

Die Broschüre behandelt relevante Gefährdungen, die sich auf das Instandhaltungspersonal auswirken und die besonderen Gefährdungen, die sich im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten ergeben. Sie richtet sich an alle Beschäftigten, die Instandhaltungsarbeiten durchführen.

Instandhaltung umfasst, gemäß DIN 31.051 und DIN EN 13.306, die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements über den gesamten Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder dem Wiederherstellen des funktionsfähigen Zustands dienen, sodass die geforderte Funktion erfüllt werden kann.

Die Grundmaßnahmen der Instandhaltung sind:

Die Wartung fasst alle Maßnahmen zusammen, die dem Erhalt der Funktion dienen und den Abbau des vorhandenen Abnutzungsvorrats verzögern. Die Inspektion beinhaltet alle Maßnahmen zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustands und jene Maßnahmen, die dazu dienen, die Ursachen der Abnutzung zu bestimmen und die notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung einzuleiten. Unter Instandsetzung versteht man Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer fehlerhaften Einheit.

Die Verbesserung ist eine Kombination aus technischen, administrativen und aus Maßnahmen des Managements. Sie umfasst die Steigerung der Zuverlässigkeit oder der Sicherheit einer Einheit, ohne die Grundfunktionen zu verändern (siehe DIN 31.051 und DIN EN 13.306).

Abb. 1-1 Definition der Instandhaltung mit jeweils zwei Beispielen


Die besonders hohe Gefährdung für das Instandhaltungspersonal erfolgt unter anderem durch:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion