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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 203-086 - Chlorung von Trinkwasser
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 03/2017)



Vorbemerkung

Diese Informationen sind eine Handlungshilfe, insbesondere für die Unternehmen, die Arbeiten mit Chlorungseinrichtungen und Chlorungschemikalien zur Desinfektion von Trinkwasser durchführen.

Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und sollen ihr Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmensleitung kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat.

Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Diese DGUV Information wurde unter Mitwirkung von Anlagenerrichtern, Betreibern, Fachverbänden und Unfallversicherungsträgern erarbeitet.

1 Anwendungsbereich

Diese Informationen gelten für das Errichten und Betreiben von - sowie das Arbeiten an - Chlorungseinrichtungen in der Trinkwasseraufbereitung.

Für Chlorungseinrichtungen in Bäderbetrieben gilt die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern".

2 Begriffsbestimmungen

3 Gefährdungsbeurteilungen

Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verpflichten den Betreiber von Chlorungseinrichtungen, die mit den Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen.

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(Stand: 21.08.2023)

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