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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 5092 / DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2007; 05/2018)



Archiv: 10/2007


Vorwort

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Diese DGUV Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet "Nichtionisierende Strahlung" im Fachbereich "Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (FB ETEM)" der DGUV in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)" - Sachgebiet "Augenschutz" und dem DIN-Arbeitskreis Na 027-01-01-01 AK "Laserschutz".

Vorbemerkung

Die vorliegende DGUV Information beschreibt Aspekte der Auswahl von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen, welche zum Schutz des menschlichen Auges vor Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Laserstrahlung eingesetzt werden. Ferner hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in den Bereichen, in denen eine Gefährdung vorliegt, die geeignete persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Kann durch einfache Überlegung oder Wissen die richtige Schutzstufe ermittelt werden, oder hat der Hersteller der Laseranlage bereits eine Gefährdungsbeurteilung mit einer Schutzstufenempfehlung durchgeführt, so soll diese verwendet werden.

Die Auswahl von Laser-Schutzbrillen und -Justierbrillen basiert auf den allgemeinen Regeln zum Schutz vor optischer Strahlung am Arbeitsplatz, sowie sie in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV) und in den Technischen Regeln Laserstrahlung ( TROS) hierfür festgelegt sind.

Darüber hinaus werden in dieser DGUV Information Hilfestellungen zur Auswahl geeigneter Laserschutzabschirmungen gegeben. Es werden hier insbesondere die Anwendung und Auswahl der Schutzstufe nach DIN EN 12254 erläutert.

Diese DGUV Information beinhaltet schon viele Punkte der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Produkte können noch bis 21.04.2018 nach der "alten" PSa RL 89/686/EWG zertifiziert werden. Diese Zertifikate gelten dann noch bis zum 21.04.2023. Erst ab 22.04.2018 werden neue Zertifikate zu Laserschutz- und Laser-Justierbrillen nach der neuen PSA-Verordnung erstellt. Zur Benutzung von "alten" Schutzbrillen werden keine Aussagen von der PSA-Verordnung gemacht. Laser-Schutz- und -Justierbrillen gehören nach der PSA-Verordnung entsprechend der Risiken, vor denen die Nutzer geschützt werden sollen, zur Kategorie II. Damit werden Risiken beschrieben, die weder geringfügig sind noch mit schwerwiegenden Folgen verbunden sein können.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information hilft den Laserschutzbeauftragten, den Fachkundigen und den Unternehmern/Arbeitgebern, eine geeignete Laser- Schutzbrille, eine Laser-Justierbrille, eine Kombination oder eine Laser-Schutzabschirmung auszuwählen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß OStrV bzw. TROS Laserstrahlung beim Umgang mit Laserstrahlung.

Grundsätzlich gilt:

Zunächst ist die Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen gefordert, wie sie in der TROS Laserstrahlung genannt sind. Beispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind die Umhausung einer Lasereinrichtung (Schutzgehäuse), Verriegelung und Sicherung der Zugangsöffnungen (Interlock) und Beschilderung, Kennzeichnung und Unterweisung.

Anmerkung 1:
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

Vor dem Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz hat der Unternehmer gemäß § 3 OStrV bzw. TROS Laserstrahlung, Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung" eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Versicherten zu berücksichtigen.

Anmerkung 2:
Diese DGUV Information dient auch der Umsetzung der Anforderungen der DGUV Regel 112-192 und DGUV Regel 112-992 (bisher: BGR 192 und GUV-R 192) "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz".

2 Definitionen

2.1 Laser-Schutzbrillen

Laser-Schutzbrillen dienen dem Schutz der Augen gegen Laserstrahlung für die jeweils betreffende(n) Wellenlänge(n) im ultravioletten, sichtbaren und/oder infraroten Spektralbereich. Für die Vergleichbarkeit der Schutzwirkung unterschiedlicher Laser-Schutzbrillen dienen die sogenannten LB-Schutzstufen [DIN EN 207]. Diese zeigen an, bis zu welcher Bestrahlung oder Bestrahlungsstärke sie für mindestens 5 s und mindestens 50 Impulse in einem genormten Test standgehalten haben.

2.2 Laser-Justierbrillen

Laser-Justierbrillen sind auf den Wellenlängenbereich der sichtbaren Strahlung zwischen 400 nm und 700 nm beschränkt. Sie schwächen die Laserstrahlung auf den Wert der Klasse 2-Laser ab. Für Dauerstrichlaser reduziert sich die Laserstrahlung auf maximal 1 mW (mit C6

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