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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 758 / DGUV Information 203-016 - Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2001; 04/2016)



Archiv: 10/2001


Vorbemerkung

Elektrische Hochspannungsunfälle verursachen, wenn sie nicht sogar tödlich verlaufen, durch die meist großen thermischen Energien überwiegend extrem schwere Verletzungen. Psychische Belastungen führen anschließend bei den Betroffenen nicht selten zur Aufgabe ihrer bisherigen Tätigkeiten.

Häufige Unfallursachen bei Arbeiten an und in elektrischen Anlagen über 1 kV sind die unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereiches sowie Mängel in der Kommunikation bei der Einweisung und Freigabe.

Diese DGUV Information ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel bei Arbeiten in solchen elektrischen Anlagen. Sie richtet sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und an die von ihr zu beauftragenden Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und den DGUV Vorschriften 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3 und GUV-V A3). Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle durch die konsequente Umsetzung der 5. Sicherheitsregel vermieden werden können.

Diese DGUV Information erläutert, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

Darüber hinaus bündelt sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche ist diese DGUV Information eine fachliche Empfehlung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile über 1 kV. Sie hat einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, wird von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und kann deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile an und in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV bezüglich

Die DGUV Information konkretisiert die DGUV Vorschriften 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", die Festlegungen nach der elektrotechnischen Bestimmung DIN VDE 0105- 100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsbereichen.

2 Begriffsdefinitionen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe definiert:

Abgrenzung ist eine Einrichtung (z.B. Zaun, Kette, Leiste), die den freigegebenen Arbeitsbereich an elektrischen Anlagen gegenüber Bereichen mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen abgrenzt.

Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört.

Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten an der Arbeitsstelle zu tragen.

Arbeitsbereich ist der Bereich einer elektrischen Anlage, an dem Arbeiten durchgeführt werden.

Arbeitsstelle ist die Baustelle, der Bereich oder Ort wo Arbeiten durchgeführt werden.

Durchführungserlaubnis ist die Genehmigung die geplante Arbeit durchzuführen.

Elektrische Anlagen bestehen aus elektrischen Betriebsmitteln zur Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie.

Freigabe zur Arbeit ist die Anweisung des Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle an die Mitarbeiter des Arbeitsteams, die Arbeiten zu beginnen, nachdem alle Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Gefahrenzone ist der in Abhängigkeit von der Nennspannung begrenzte Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur Vermeidung einer Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist.

Schutzabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen unter Spannung stehenden Teilen ohne Schutz gegen direktes Berühren und Personen oder von Personen gehandhabten Werkzeugen, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien, die bei bestimmten Arbeiten nicht unterschritten werden darf. Die Maße sind in Abhängigkeit von Spannungshöhe, Tätigkeit und Personenkreis festgelegt.

Zugang ist der Weg vom Eingang der elektrischen Anlage zum Arbeitsbereich.

3 Allgemeine Grundsätze

Der Umfang und die Ausführung der Abgrenzung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches und des Zuganges zum Arbeitsbereich sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Besteht eine Gefahr durch unmittelbar benachbarte unter Spannung stehende Anlagenteile außerhalb der Abgrenzung, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich.

3.1 Farben

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