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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

GUV-I 8533 / DGUV Information 207-007 - Zytostatika im Gesundheitsdienst
Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika
Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (GUV-I)

(Ausgabe 07/2008)




Vorbemerkung

Die Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 sowie neuere Erkenntnisse hinsichtlich des sachgerechten Umgangs mit Zytostatika machten eine inhaltliche Überarbeitung dieser Broschüre erforderlich. Sie wurde außerdem in Format und Gestaltung grundlegend überarbeitet. Originaltexte aus der TRGS 525 von 1998 und aus der aktuellen Gefahrstoffverordnung wurden im Text farblich gekennzeichnet.

1 Einleitung

Zur Behandlung von Krebserkrankungen stellen Zytostatika seit vielen Jahren eine unverzichtbare Medikamentengruppe dar. Der Umgang mit Zytostatika findet in vielen (Krankenhaus-) Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen oder ambulanten Einrichtungen statt. Die Anzahl der Zubereitungen und der Applikationen in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. Da Zytostatika verstärkt auch bei anderen Erkrankungen zum Einsatz kommen -wie beispielsweise Methotrexat bei der Rheumabehandlung oder Mitoxantron und Cyclophosphamid bei der Behandlung der Multiplen Sklerose - und zunehmendes Lebensalter der Bevölkerung in Deutschland voraussichtlich mit einem Anstieg der Krebserkrankungen einhergehen wird, werden Tätigkeiten mit Zytostatika weiter zunehmen. Neu hinzu kommt der Einsatz dieser Medikamentengruppe in Einrichtungen der Veterinärmedizin.

Bislang wurde nur sehr selten über akute lokale oder auch systemische Wirkungen wie toxisch-allergische Reaktionen oder Störungen des Allgemeinbefindens (zum Beispiel Kopfschmerzen, Schwindel) bei Ärzten und Pflegekräften berichtet, die mit zytostatikahaltigen Arzneimitteln umgehen. Ursache waren meist größere, unfallbedingte Kontaminationen oder schlechte Arbeitsplatzbedingungen vor der Einführung der heute üblichen Schutzmaßnahmen.

Da es sich bei Zytostatika um hochpotente Medikamente handelt, sind beim Umgang mit ihnen unerwünschte Wirkungen jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Derzeit gibt es keine wissenschaftlich belegten Dosis-Wirkungs-Beziehungen hinsichtlich des kanzerogenen (krebserzeugenden), mutagenen (erbgutverändernden) und reproduktionstoxischen (fortpflanzungsgefährdenden) Potenzials der Zytostatika für aufgenommene Mengen weit unterhalb einer therapeutischen Dosis (Niedrigdosisbereich). Gleichwohl rechtfertigen die bisher bekannten Eigenschaften dieser Medikamentengruppe, dass Schutzmaßnahmen für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen werden, die mit Zytostatika in Kontakt kommen.

Geringe Wirkstoffmengen können -trotz erheblicher Verbesserungen beim Arbeitsschutz - bei der Zubereitung, dem Transport, der Verabreichung und der Entsorgung von Zytostatika beispielsweise durch Leckage oder Aerosolbildung freigesetzt werden. Sie gelangen über die Atemwege und die Haut in den Körper, wenn die Schutzmaßnahmen nicht richtig angewendet werden. Daher ist eine weitere Expositionsminimierung anzustreben. Messungen zur Aufnahme von Zytostatika über die Haut wurden unter anderem im Rahmen des EU-Forschungsprojektes RISKOFDERM durchgeführt.

Nicht immer können allgemein gültige Regelungen für Hygiene und Arbeitsschutz aufgestellt werden, die für jeden Arbeitsplatz gleichermaßen geeignet sind. Deshalb sind Schutzmaßnahmen in dieser Schrift häufig als Hinweise formuliert. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber festlegen, welche konkreten Maßnahmen an Ort und Stelle die Zweckmäßigsten sind. Die Hinweise reichen vom sicheren Auspacken der angelieferten Ware über das Zubereiten der Injektions-/ Infusionslösungen und deren Verabreichen am Patienten bis zur Entsorgung von Arzneimittelresten.

Die Schrift berücksichtigt dabei insbesondere die Anforderungen der aktuellen Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung" aus dem Jahre 1998. Sie wurde unter Einbeziehung der Beratungsergebnisse eines Arbeitskreises des Unterausschusses (UA) II beim Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erstellt, der derzeit die TRGS 525 an die Regelungen der Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 anpasst und sie unter anderem auf den Bereich der veterinärmedizinischen Versorgung erweitert.

Diese Arbeitshilfe wendet sich daher sowohl an human- als auch an tiermedizinische Einrichtungen.

2 Charakterisierung von Zytostatika

2.1 Wirkungsmechanismen

Alkylanzien

Alkylierende Substanzen führen durch chemische Reaktion mit genetischem Material (DNS, RNS = (Desoxy)-ribonukleinsäure) zu dessen Veränderung, also Mutation, fehlerhafter Replikation, Zytotoxizität und Zelltod.

Zu den Alkylanzien gehören zum Beispiel:

Antimetabolite

Diese Substanzen sind den DNS- und RNS-Bausteinen ähnliche Substanzen, die Synthesephasespezifisch als falsche Substrate die Enzyme der Nukleinsäuresynthese hemmen.

Dazu gehören zum Beispiel:

Mitosehemmstoffe (Vincaalkaloide, Taxane)

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