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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 5066 / DGUV Information 203-040 - Frosten von Fernwärmeleitungen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

- Dr. Werner Steinbrink - BGFW (Obmann), Heinz Hermann Berndgen - BGETF, Dr. Heiko von Brunn - AGFW, Wolfgang Fellmann - Vattenfall Berlin -

(Ausgabe 04/2009)




Vorbemerkung

Diese Information wurde vom Fachausschuss "Gas und Wasser", Sachgebiet "Fernwärmeversorgung", Arbeitskreis "Fernwärmeverteilungsanlagen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet.

Sie enthält konkretisierende Hinweise zum Frosten von Fernwärmeleitungen, die dem Arbeitsblatt FW 434 "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren" des AGFW, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. entsprechen.

Diese Information soll dazu dienen, einer breiten Öffentlichkeit im Fernwärmebereich, insbesondere den Fernwärmeversorgungsunternehmen (Unternehmervertretern und Versicherten), eine qualitätsgesicherte Handlungsanleitung, die eine Mindestanforderung darstellt, zur Verfügung zu stellen, um ohne Gefährdungen einen ausreichenden Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Bemerkungen zum Arbeitsblatt "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren" (FW 434) des AGFW

Aus betrieblichen Gründen ist es häufig zweckmäßig, einen nicht vorausgeplanten Neuanschluss oder Instandsetzungen im Schutze einer lokalen Rohrvereisung an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen der Fernwärmeverteilungsanlage vorzunehmen. Dieses Arbeitsblatt gibt Hinweise, wie solche Arbeiten ohne Gefährdung der Versicherten und mit ausreichender Betriebssicherheit in Fernwärmeverteilungsanlagen ausgeführt werden können.

Das Arbeitsblatt FW 434 "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren" wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Gas und Wasser, Sachgebiet Fernwärmeversorgung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz Wuppertal und dem AGFW, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. aufgestellt.

1 Anwendungsbereich

Diese Information ist anzuwenden auf Fernwärmeverteilungsanlagen bzw. Rohrleitungsanlagen mit allen erforderlichen Einrichtungen, die der Versorgung von Verbraucheranlagen mit Wärme dienen.

Siehe auch Abschnitt 2 Nr. 5 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" (BGR 119).

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

1. Rohrfrostverfahren sind technische Verfahren zur Herstellung lokaler Rohrverschlüsse. Sie werden z.B. hergestellt, um Arbeiten an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen durchzuführen.

Hierzu wird an den einzueisenden Rohrabschnitt eine Gefriermanschette angelegt. Die Gefriermanschette wird mit einem Kältemittel, z.B. Sole, CO2-Trockeneis mit/ohne Kälteträger, tiefkaltem verflüssigten Stickstoff oder ähnlichem, beaufschlagt. Dadurch wird dem Rohr und dem Füllmedium im Bereich der Gefrierstrecke Wärme entzogen. Durch den ständigen Wärmeentzug bildet sich im Rohr ein Eispfropfen, der das Rohr dicht verschließt.

Das Rohrfrostverfahren besteht aus der Rohrfrostvorrichtung und der technischen Handhabung.

Es können sowohl offene als auch geschlossene Rohrfrostverfahren zum Einsatz kommen. Im Anhang 1 sind entsprechende Verfahren beispielhaft in Bildern dargestellt:

Bild 1: Prinzipielle Darstellung eines offenen Rohrfrostverfahrens

Bild 2: Schematische Darstellung vom Einsatz eines offenen Rohrfrostverfahrens

Bild 3:Prinzipielle Darstellung eines geschlossen Rohrfrostverfahrens

2. Rohrfrostvorrichtung ist eine aus Rohrfrostgeräten (spezielle Komponenten) zusammengesetzte Vorrichtung.

Eine Rohrfrostvorrichtung kann auch nur aus einem Rohrfrostgerät bestehen, z.B. aus einer kompakten, geschlossenen Gefrieranlage.

Zu den Rohrfrostgeräten zählen z.B.:

  • Speicherbehälter des Kältemittels,
  • Sicherheitsarmaturen und Regeleinrichtungen,
  • Leitungen des Kältemittels und Absperrarmaturen,
  • Gefriermanschette,
  • Messgeräte zur Überwachung des Gefriervorganges,
  • Absaugvorrichtung.

3 Allgemeine Anforderungen

Das Rohrfrostverfahren muss von anerkannten Sachverständigen zugelassen sein.

Zu anerkannten Sachverständigen siehe Abschnitt 5.6.6 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" (BGR 119).

Die Rohrfrostgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen und bauartgeprüft sein.

Die eingesetzte Rohrfrostvorrichtung muss bestimmungsgemäß und unter Beachtung der zugehörigen Betriebsanweisung verwendet werden.

Die Nachweise sind schriftlich zu dokumentieren.

4 Betrieb

4.1 Personaleinsatz

4.1.1 Ausführende der Rohrfrostung

Mit der Durchführung der Arbeiten dürfen nur Personen beauftragt werden, die nachweislich über die einschlägige Sachkunde und Fertigkeiten bei Arbeiten mit dem jeweiligen Rohrfrostverfahren verfügen.

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