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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 880 - Kaltreiniger-Merkblatt
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 10/1987)


Redaktioneller Hinweis:
Siehe auch: GUV-I 880 - Kaltreiniger (07/2007)

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

1 Anwendungsbereich

Dieses Merkblatt gilt für den Umgang mit Kaltreinigern.

Kaltreiniger sind organische Flüssigkeiten, insbesondere Chlorkohlenwasserstoffe, Fluorkohlenwasserstoffe, Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ketone oder deren Zubereitungen, die nur bei Raumtemperatur zum Reinigen und Entfetten verwendet werden. [ 18], [ 23], [ 27]

Stoffe, deren Verwendung unter anderem als Reinigungs- und Entfettungsmittel verboten sind, z.B. Benzol, Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachlorethan und Pentachlorethan, werden nicht in diesem Merkblatt behandelt. Dieses Merkblatt findet ebenfalls keine Anwendung auf Chloroform.

2 Physikalische und chemische Eigenschaften

2.1 Aussehen, Geruch

Kaltreiniger sind in reinem Zustand wasserhelle Flüssigkeiten und weisen zum Teil einen angenehmen Geruch auf, der von einer Parfümierung herrühren kann.

2.2 Brand- und Explosionsgefahren

Kaltreiniger können brennbar, ihre Dämpfe im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein.

Manche Kaltreiniger, die aus Zubereitungen von schwer brennbaren mit brennbaren Lösemitteln bestehen, haben zunächst keinen oder einen hohen Flammpunkt. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sie durch die fortschreitende Verdampfung der schwer brennbaren Bestandteile oder durch Einschleppen leichtentzündlicher Flüssigkeiten explosionsfähige Dampf-Luft-Gemische bilden können.

2.3 Lösevermögen

Kaltreiniger lösen viele organische Stoffe, z.B. Öle, Fette, Harze, Lacke, Bitumina, Teere, Gummi und viele Kunststoffe.

2.4 Gefahren durch Zersetzung

Sofern Kaltreiniger Chlorkohlenwasserstoffe oder Fluorkohlenwasserstoffe enthalten, können sich die Dämpfe, z.B. an heißen Oberflächen, offenen Flammen oder durch UV-Licht - dieses tritt z.B. auf bei Schweißarbeiten, im Sonnenlicht sowie bei UV-Belichtungsgeräten -, zersetzen. Dabei bilden sich giftige und korrosive Zersetzungsprodukte, z.B. Phosgen, Chlorwasserstoff. Ein stechender, scharfer Geruch kann auf eine beginnende Zersetzung hinweisen.

Chlorkohlenwasserstoffhaltige Kaltreiniger können mit Aluminium und aluminiumhaltigen Werkstoffen Aluminiumchlorid bilden, das zur weiteren Zersetzung der Chlorkohlenwasserstoffe führt, die sich bis zur Explosion beschleunigen kann.

Chlorkohlenwasserstoffhaltige Kaltreiniger können mit Alkali oder Erdalkalimetallen sowie mit ihren Oxiden oder Hydroxiden, z.B. Natronlauge, Kalilauge, gebrannter Kalk, explosionsartig reagieren.

2.5 Nachweis

Es wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

Ein definiertes Luftvolumen wird durch ein geeignetes Adsorbens, z.B. Aktivkohle, gesaugt. Nach Desorption können die Bestandteile gaschromatographisch bestimmt werden.

Für orientierende Konzentrationsmessungen können vom Hersteller des Kaltreinigers empfohlene Prüfröhrchen verwendet werden.

3 Gesundheitsgefahren

Kaltreiniger werden vor allem über die Atemwege aufgenommen, zum Teil auch über die Haut. In Abhängigkeit von der einwirkenden Konzentration kann das Einatmen der Kaltreinigerdämpfe zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, rauschähnlichen Zuständen sowie zu Erkrankungen, z.B. der Leber und des zentralen Nervensystems, führen. Hohe Konzentrationen bewirken schon nach kurzer Einwirkungsdauer eine Narkose, die ohne schnelle Hilfe tödlich enden kann. Diese Gefahr besteht besonders bei Arbeiten in Behältern, Gruben, Schächten, Kellern sowie geschlossenen Räumen bei unzureichender Be- und Entlüftung.

Das Einatmen von Kaltreinigerdämpfen setzt die Alkoholverträglichkeit herab.

Kaltreiniger entziehen der Haut Fett. Die Haut verliert unter anderem ihren Säureschutz, wird trocken und rissig und daher anfällig für Hautkrankheiten. An Augen und Atemwegen können Schleimhautreizungen bis zu Entzündungen (Konjunktivitis, Bronchitis) auftreten.

Das Verschlucken von Kaltreinigern kann unter anderem schwere Magenschäden zur Folge haben und lebensgefährlich (Herz-Kreislauf-Stillstand) sein.

Es ist zu beachten, dass alle aliphatischen halogenierten Kohlenwasserstoffe sowie aliphatische Fluorkohlenwasserstoffe eine erhöhte Empfindlichkeit für Herzrhythmusstörungen bedingen können.

Nach chronischer Einwirkung von aliphatischen halogenierten Kohlenwasserstoffen bzw. aliphatischen Fluorkohlenwasserstoffen können z.B. nach starker körperlicher Belastung oder am vorgeschädigten Herzen Herzrhythmusstörungen auch ohne andere Vergiftungssymptome auftreten.

Beim Rauchen in kaltreinigerhaltiger Atmosphäre können giftige und reizende Zersetzungsprodukte entstehen, z.B. Phosgen, Chlorwasserstoff (siehe auch Abschnitt 2.4).

4 Kenndaten

Kenndaten können den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller entnommen werden.

5 Schutzmaßnahmen

5.1 Allgemeines

Bevor mit Kaltreinigern umgegangen wird, sind die mit dem Umgang verbundenen Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren festzulegen.

Diese Schutzmaßnahmen sind nach den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln und den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu treffen.

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