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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 534 / DGUV Information 213-001 - Arbeiten in engen Räumen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/78)

- Claus Großjohann -

(Ausgabe 2003; 2006; 2008)



(Gliederung redaktionell erstellt)


Vorwort

Das Unfallgeschehen verdeutlicht, dass Arbeiten in engen Räumen zu den gefährlichsten überhaupt gehören.

Dies zeigen auch folgende Unfallbeispiele auf:

Ein Schlosser führte über einen längeren Zeitraum Anwärmarbeiten mit einem Autogenbrenner in einem gereinigten, verwinkelten Tank aus. Weil es schwierig war, die Lüftung anzuordnen, verzichtete man darauf. Auch wurde die Notwendigkeit dazu nicht gesehen. Der Mann atmete während der Tätigkeit nitrose Gase (NOx) ein. Diese Gase bildeten sich an der heißen Oberfläche der Flamme aus dem Sauerstoff und dem Stickstoff der Luft. Später nach Feierabend klagte er über Atemnot. Der herbei gerufene Arzt wies ihn in ein Krankenhaus ein. Dort verstarb er wenige Stunden später an der NOx-Vergiftung.

In einem Tank führten Schiffbauer Brennarbeiten durch. Zur Mittagspause schalteten sie die Lüfter zur Be- und Entlüftung des Tanks ab, ließen aber den Brenner mit den angeschlossenen, unter Druck stehenden Schläuchen darin liegen. Unbemerkt trat Sauerstoff aus. Als später ein Schlosser als Erster wieder einstieg, um darin Schleifarbeiten auszuführen, erlitt er tödliche Brandverletzungen.

Ein Mechaniker musste von außen an einem Behälterfahrzeug Instandsetzungsarbeiten durchführen. Der Behälter war mit Stickstoff inertisiert. Um zu kontrollieren, ob alles in Ordnung sei, stieg er auf den Behälter, öffnete den Deckel und beugte sich hinein. Dabei verlor er sofort das Bewusstsein. Andere Personen fanden ihn später oben liegend tot vor.

Ein Farbspritzer trug mit der Spritzpistole in einem Tank die erste Farbschicht auf. Aufgrund der kühlen Witterung wurde der Farbe zusätzlich noch ein leichtentzündliches Verdünnungsmittel beigegeben. Die Beleuchtung im Tank war nicht exgeschützt. Während der Arbeiten kam es im Innern zur Explosion. Der Farbspritzer erlitt schwerste Verletzungen.

Ein Schweißer führte in einem engen Tank Schutzgasschweißarbeiten durch. Damit keine Schweißperlen haften bleiben, sprühte er die Oberfläche mit einem Trennmittel ein. Das Trennmittel befand sich in einer mit Treibgas gefüllten Dose. Während der Arbeiten fiel eine Schweißperle auf diese Dose. Die Dose explodierte. Der Schweißer erlitt schwerste Gesichtsverletzungen.

Für Kontrollarbeiten in einem Tank benutzte ein Mechaniker eine Handleuchte (Kabellampe). Diese hatte er an eine 220 V Steckdose angeschlossen. Im Tank bekam er plötzlich einen elektrischen Schlag. Er fiel hin und ließ die Lampe los. Dabei schlug er mit dem Kopf gegen ein Bauteil und verletzte sich schwer.

Um diese oder ähnliche Unfälle zukünftig zu verhindern, ist vor Beginn der Arbeiten immer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Dabei sind

  1. die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln
    und
  2. das aus den Gefährdungen resultierende Risiko zu beurteilen und zu bewerten.

Darauf aufbauend sind dann geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Diese Informationsschrift gibt Hinweise, was, wann und wie getan werden sollte, damit bei Arbeiten in engen Räumen keine Unfälle und Erkrankungen auftreten.

Bild 1: Arbeiten in engen Räumen sind sehr gefährlich

Bild 2: Anzahl der Unfälle in Abhängigkeit von der Raumgröße


1 Was sind enge Räume?

Zu den engen Räumen zählen insbesondere

Bild 1-1: Im Freien stehender Tank

Es kommt keineswegs darauf an, dass die Räume allseitig geschlossen sind. Vielmehr zählen Gruben, Schächte, Gräben und Kanäle ebenfalls zu den engen Räumen.

Auch größere Räume können durch Unterteilung zu engen Räumen werden, z.B. Kofferdämme und Doppelbodenzellen in Schiffsräumen.

Bild 1-2: Seitentank in einem Schiff

Größere Räume können auch in Teilbereichen enge Räume beinhalten, z.B. Verengungen durch Einbauten in Maschinenräumen.

Selbst Bereiche im Freien können Merkmale enger Räume aufweisen, z.B. Raumenge in Rohrbrücken.

Die Aufzählung lässt erkennen, dass die Frage "Was sind enge Räume?" sich nicht generell beantworten lässt.

In der BG-Regel "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (BGR 117-1) werden Behälter und enge Räume als allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene sowie luftaustauscharme Bereiche definiert, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Verunreinigungen, Zubereitungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen.

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