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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 533 / DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/71)

- Reinhard Borgmann -

(Ausgabe 2002; 2007)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Vorwort

Handwerkzeuge sind die ältesten Arbeitsmittel des Menschen. Trotz der Entwicklung der mechanisierten Technik sind sie auch heute noch unentbehrliche Helfer.

Wenn sie auch in ihrer ursprünglichsten Gebrauchsform nahezu unverändert erhalten geblieben sind, hat sich doch gerade in der jüngsten Vergangenheit eine technische Entwicklung ergeben, die insbesondere im Hinblick auf Gebrauchsfähigkeit, Instandhaltung und Sicherheit bemerkenswerte Fortschritte aufweist.

Trotz konstruktiver, fertigungstechnischer und materieller Verbesserungen sollte sich jeder Anwender beim Umgang mit Handwerkzeug über das mögliche Verletzungsrisiko bewusst sein.

Mangelhafte Handwerkzeuge, falsche Anwendung, Sorglosigkeit und mangelnde Übung verursachen jährlich allein im gewerblichen Bereich fast 95.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Statistisch enden zwei davon tödlich und etwa jeder 400ste wird durch eine Rente entschädigt.

1 Allgemeine Kriterien zur Sicherheit von Handwerkzeugen

1.1 Sicherheit beginnt mit der Herstellung

Bereits mit der Herstellung von Handwerkzeugen beginnt Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen. Deshalb müssen bei der Herstellung die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Ein ausführliches Regelwerk ist in den DIN-Normen, zum Teil auch in den VDE-Bestimmungen enthalten.

Die meisten DIN-Normen über Handwerkzeuge sind in den DIN-Taschenbüchern

übersichtlich zusammengefasst. Diese Normen geben Hinweise auf Form, Werkstoff und Qualität. Inhalte der Normen, die die Arbeitssicherheit der Werkzeuge betreffen, sind für den Hersteller oder Einführer über das Gerätesicherheitsgesetz verbindlich. Abweichungen von den sicherheitstechnischen Festlegungen der Normen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Bild 1-1: Kennzeichnung eines Hammers nach DIN

Von oben nach unten: Hammergewicht in Gramm, Nummer der Norm des Hammers und Herstellerkennzeichen

1.2 Qualität einzukaufen lohnt sich

Beim Einkauf von Handwerkzeugen sollte unter Beachtung der Standzeit und der Arbeitssicherheit auf Qualität und bestimmte Kennzeichnungen geachtet werden (Bild 1-1). Die Angabe einer DIN-Norm bedeutet, dass es sich um ein genormtes Arbeitsmittel handelt, bei dem der Hersteller den gesamten Normeninhalt einzuhalten hat. Fehlt die Kennzeichnung, ist eine qualitative Einordnung ohne Prüfung des Arbeitsmittels oft nicht möglich.

Eine Gewähr für die Arbeitssicherheit der Handwerkzeuge bietet das vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Zeichen "GS-geprüfte Sicherheit" (Bild 1-2).

Bild 1-2: GS-Prüfzeichen

Durch dieses Zeichen weisen Hersteller oder Einführer des Erzeugnisses darauf hin, dass sie eine Bescheinigung über eine erfolgreich durchgeführte Baumusterprüfung bezüglich der Arbeitssicherheit des gekennzeichneten technischen Arbeitsmittels besitzen.

Diese Prüfungen führen die von der ZLS "Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, München" akkreditierten und auf europäischen Normen basierenden Prüfstellen durch. So z.B. die Prüfstelle beim berufsgenossenschaftlichen Fachausschuss "Eisen und Metall III und Hebezeuge" im Hause der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf.

Die Prüfstellen führen nicht nur die Prüfungen durch; sie überwachen auch die Einhaltung der gestellten Prüfanforderungen.

Vorsicht ist bei so genannter "Billigware" geboten. Im Handel sind neben üblichen Qualitätswerkzeugen auch Werkzeuge zu einem erheblich niedrigeren Preis erhältlich, die oft im Hinblick auf Qualität und Sicherheit nicht den Normen oder den vergleichbaren an sie zu stellenden Anforderungen genügen.

Ein Indiz für die Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen ist darin zu sehen, dass Produzenten das Werkzeug mit ihrer Herstellermarke versehen und damit bewusst die Verantwortung für das Produkt übernehmen.

Die Kennzeichnung mit dem besonderen Zeichen "Deutsches Werkzeug" (Bild 1-3) zeigt, dass es sich bei einem aufgebrachten Namenszug oder Firmenzeichen tatsächlich um eine Herstellermarke handelt. Darüber hinaus dokumentiert der Aufkleber, dass das Werkzeug seine qualitätsbegründenden Produktionsschritte in Deutschland erhalten hat und damit die Ursprungskennzeichnung "Made in Germany" zu Recht trägt.

Bild 1-3: Zeichen des Fachverbandes der deutschen Werkzeugindustrie

1.3 Auf ergonomische Gestaltung achten

Bei Handwerkzeugen kommt es nicht auf ein gutes Aussehen, sondern auf eine körpergerechte, d.h. ergonomische Gestaltung an. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Formgebung und Oberflächenbeschaffenheit von Griffen sowie deren Winkelstellung zur Werkzeug-Wirkungsachse.

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