Regelwerk |
Änderungstext
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Vom 3. Mai 2016
(BGBl I Nr. 22 vom 09.05.2016 S. 1062)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes
Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 4 Satz 2 wird nach dem Wort "veröffentlicht" das Wort "ihn" durch die Wörter "einen Hinweis auf die Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache" ersetzt.
2. In § 17 Absatz 1 Satz 4 werden das Wort "den" sowie die Wörter "entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze" gestrichen.
3. Die Anlage zu § 2 Absatz 2 erhält die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Bekanntmachung und Neubeschreibung von Wahlkreisen
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, in der Anlage zu § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes die Abgrenzung von Wahlkreisen auf Grund kommunaler Gebiets- oder Namensänderungen neu zu beschreiben und im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anhang zu Artikel 1 Nummer 3
.
Beschreibung der vorgeschlagenen Bundestagswahlkreise | Anlage (zu § 2 Absatz 2) |
ENDE |
(Stand: 25.08.2021)
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