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Änderungstext
Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Vom 22. Dezember 2011
(BGBl. I vom 28.12.2011 S. 2958)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
Das Zugangserschwerungsgesetz vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78) wird aufgehoben.
Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
In § 96 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 506) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Abschnitt" die Wörter "oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes" gestrichen.
Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78)
EvaluierungDie Bundesregierung erstattet dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes. Hierbei sind die Erfahrungen des Expertengremiums nach § 9 des Zugangserschwerungsgesetzes mit einzubeziehen.
wird aufgehoben.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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