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Änderungstext
Elftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht
- Hamburg -
Vom 11. Juli 2023
(HmbGVBl. Nr. 27 vom 18.07.2023 S. 245)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in der Fassung vom 23. März 1982 (HmbGVBl. S. 59), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559, 560), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "vierzigste" durch das Wort "fünfunddreißigste" ersetzt.
2. In § 16a Absatz 1 wird die Bezeichnung " § 169 Satz 2" durch die Bezeichnung " § 169 Absatz 1 Satz 2" ersetzt.
3. In § 66 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort "Justizbeitreibungsordnung" durch das Wort "Justizbeitreibungsgesetz" ersetzt.
ID 231451
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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