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Regelwerk
Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes

Vom 29. April 2015
(GVBl. Nr. 11 vom 11.05.2015 S. 202)



Artikel 1 1
Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes

Das Maßregelvollzugsgesetz vom 3. Dezember 1981 (GVBl. I S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. S. 290), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 4a Verlegungen"

b) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 5 Zuständigkeiten " § 5 Ausübung der Befugnisse"

c) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 5a Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher

§ 5b Forensikbeiräte

§ 5c Besuchskommission"

d) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 7 Ärztliche Behandlung zur Erreichung des Vollzugszieles  " § 7 Ärztliche Behandlung"

e) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 7a Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge

§ 7b Unmittelbarer Zwang"

f) Die Angabe zu den §§ 17 und 18 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 17 Beschränkung der Besuche

§ 18 Besuche des gesetzlichen Vertreters, des Verteidigers, eines Rechtsanwalts oder Notars

 " § 17 Besuche

§ 18 Besuche von Betreuerinnen und Betreuern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren"

g) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 23 Ferngespräche und Telegramme  " § 23 Ferngespräche"

h) Die Angabe nach § 26 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 27 Verwertung von Kenntnissen

§ 28 Anspruch auf Gesundheitsfürsorge

§ 29 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiete der Gesundheitsfürsorge

Vierter Titel
Religionsausübung

§ 30 Seelsorge

§ 31 Religiöse Veranstaltungen

§ 32 Weltanschauungsgemeinschaften

Fuenfter Titel
Sicherheit und Ordnung

§ 33 Durchsuchung

§ 34 Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 35 Festnahmerecht

§ 36 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 37 Einzelunterbringung, unausgesetzte Absonderung

Sechster Titel
Schlußbestimmungen

§ 38 Änderungsnorm

§ 39 Geschäftsordnung, Hausordnung

§ 40 Einschränkung von Grundrechten

§ 41 Inkrafttreten

"Dritter Titel
Gesundheitsfürsorge

§ 27 Anspruch auf Gesundheitsfürsorge

Vierter Titel
Religionsausübung

§ 28 Seelsorge

§ 29 Religiöse Veranstaltungen

§ 30 Weltanschauungsgemeinschaften

Fuenfter Titel
Sicherheit und Ordnung

§ 31 Durchsuchung, Überprüfung

§ 32 Disziplinarmaßnahmen

§ 33 Festnahmerecht

§ 34 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 35 Einzelunterbringung, unausgesetzte Absonderung

Sechster Titel
Schlussbestimmungen

§ 36 Datenschutz

§ 37 Geschäftsordnung, Hausordnung

§ 38 Einschränkung von Grundrechten

§ 39 Inkrafttreten" 

2. § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2) Es gilt entsprechend für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach § 126a der Strafprozessordnung, soweit nicht Rücksichten auf das Verfahren entgegenstehen oder anderes bestimmt ist.  "(2) Es gilt entsprechend für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach § 126a der Strafprozessordnung, der Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand eines Beschuldigten nach § 81 Abs. 1 der Strafprozessordnung und der Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand eines Beschuldigten nach § 73 des Jugendgerichtsgesetzes, soweit Zweck und Eigenart des Verfahrens nicht entgegenstehen."

3. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1 und wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:

alt neu
Die Maßregeln und die einstweiligen Unterbringungen nach § 126a der Strafprozessordnung werden in Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder in Einrichtungen anderer, durch Rechtsverordnung der Sozialministerin oder des Sozialministers im Einvernehmen mit der Ministerin oder dem Minister der Justiz bestimmter Träger vollzogen.

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