Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
- Berlin -

Vom 4. Februar 2016
(GVBl. Nr. 3 vom 16.02.2016 S. 33, ber. S. 55 *)



*) Korrektur Ausführungsdatum von 4. Februar 2015 auf 4. Febraur 2016

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Schulgesetzes

(nicht dargestellt)

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

Nummer 16 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung vom 22 Juli 1996 (GVBl . S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24 .November 2015 (GVBl .S. 422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 1 werden nach dem Wort "Förderbedarf" die Wörter "bei Überschreitung der Aufnahmekapazität und" eingefügt und die Wörter "und nach § 33 Absatz 3 der Sonderpädagogikverordnung" gestrichen
  2. In Absatz 2 werden die Wörter "Nelson-Mandela-Schule" durch die Wörter "Staatliche Internationale Schulen" ersetzt

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel 1 Nummer 4 tritt am 15. August 2016 in Kraft

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion