Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

BSÜG
- Inhalt -

Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

Zweiter Abschnitt
Personeller Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen

§ 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten

§ 3 Betroffener Personenkreis

§ 4 Zuständigkeit

§ 5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten

§ 6 Verschlusssachen

§ 7 Sicherheitsrisiken

§ 8 Rechte und Pflichten des Betroffenen und der einbezogenen Person

§ 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung

§ 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung

§ 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung

§ 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

§ 13 Datenerhebung

§ 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung

§ 15 Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde bei den einzelnen Überprüfungsarten

§ 16 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung

§ 17 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

§ 18 Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung

§ 19 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

§ 20 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte

§ 21 Nutzung, Verarbeitung und Behandlung der Unterlagen und Daten, Zweckbindung

§ 22 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien

§ 23 Berichtigen, Löschen und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 24 Auskunft, Akteneinsicht

§ 25 Reisebeschränkungen

Dritter Abschnitt
Personeller Geheim- und Sabotageschutz
bei nicht-öffentlichen Stellen

§ 26 Weitergabe geheimhaltungsbedürftiger Angelegenheiten, Sabotageschutz

§ 27 Zuständigkeit

§ 28 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten

§ 29 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte

§ 30 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von Erkenntnissen

§ 31 Behördliche Aufsicht

§ 32 Parteien

Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 33 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften

§ 33a Anwendung des Berliner Datenschutzgesetzes

§ 33b Unabhängige Datenschutzkontrolle

§ 34 Strafvorschriften

§ 35 Übergangsvorschriften

§ 36 Änderung von Gesetzen

§ 37 Inkrafttreten