Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes
-Bayern-
vom 8. Dezember 2015
GVBl. Nr. 15 vom 15.12.2015 S. 434
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Das Bayerische Mediengesetz (BayMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003 (GVBl. S. 799, BayRS 2251-4-S/W), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2015 (GVBl. S. 154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Art. 41 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Erprobung und Entwicklung neuer Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz - MEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1987 (GVBl S. 431, BayRS 2251-4-K) außer Kraft. | "Es treten außer Kraft:
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2. Dem Art. 41 wird folgender Abs. 6 angefügt:
"(6) Die Amtszeit der zum 1. Mai 2011 entsandten Mitglieder des Medienrats endet abweichend von Art. 13 Abs. 3 Satz 1 mit Ablauf des 30. April 2017. 2Art. 13 Abs. 3 Satz 5 bleibt unberührt."
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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