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Regelwerk

Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere

Vom 16. Februar 2023
(BAnz. AT 13.03.2023 B1)



Mit nachfolgender Allgemeinverfügung wird auf Grund des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2847) geändert worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, bekannt gemacht:

DerReisepass Modell 2021 für Grönland und für die Färöer-Inseln sowie derFremdenpass Modell 2021 des Königreichs Dänemark werden hiermit anerkannt. Der Notpass mit der Bezeichnung"Emergency Passport" Modell 2021 des Königreichs Dänemark wird hiermit zur Ausreise aus oder zur Durchreise durch Deutschland anerkannt.

Entgegenstehende frühere Entscheidungen werden aufgehoben. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

Das nach § 71 Absatz 6 AufenthG erforderliche Benehmen mit dem Auswärtigen Amt ist hergestellt.

Diese Allgemeinverfügung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Tag der Bekanntgabe im Sinne des § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

Berlin, den 16. Februar 2023

MI2.20105/45#36, MI2.20105/46#36, MI2.20105/45#201

ID: 230508

ENDE

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(Stand: 04.09.2023)

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