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Regelwerk

LAGa M25 - Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (AbfVerbrG)

Fassung Mai 2017
(LAGa - Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)



Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Archiv 2009; 2016

Vollzugshilfe zur Abfallverbringung -

Stand: Mai 2017

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat die Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ( VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 ( AbfVerbrG) - Stand Mai 2017 - im Umlaufverfahren Nr. 18/2017 als LAGa Mitteilung 25 "Vollzugshilfe zur Abfallverbringung" zur Kenntnis genommen, der Veröffentlichung zugestimmt und den Ländern zur Anwendung empfohlen.

Kontaktadresse: Vorsitz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) (veröffentlicht unter URL http://www.laga-online.de)

Die Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen ( VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz ( AbfVerbrG) - Vollzugshilfe zur Abfallverbringung - ist im Rahmen von Arbeitsgruppen der LAGa erarbeitet bzw. fortgeschrieben worden. Diese Arbeitsgruppen setzten sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für das Abfallrecht zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, einzelner Vollzugsbehörden der Länder, des Umweltbundesamtes, der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Güterverkehr zusammen.

Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.

I Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ( VVA)

1 Einleitung

Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ( VVA) trat am 15. Juli 2006 in Kraft. Als EG-Verordnung ist sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Die VVA wird seit dem 12. Juli 2007 angewandt. Gleichzeitig wurde die EG-AbfVerbrV aufgehoben.

Diese Vollzugshilfe enthält Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen der VVA sowie Verweise auf relevante Bestimmungen im Abfallverbringungsgesetz ( AbfVerbrG). Weiterhin enthält diese Vollzughilfe zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:

Wann bestimmte Materialien nicht mehr als Abfall anzusehen sind, ist in den jeweils dazu erlassenen EU-Verordnungen festgelegt 1. Zu innergemeinschaftlichen Sendungen dieser Materialien mit Durchfuhr durch Drittstaaten siehe Abschnitt 3.5.1, zur Ausfuhr siehe Abschnitt 4 und zur Kontrolle siehe Abschnitt 5.1.2.

Zur Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, die möglicherweise Abfälle sind, sind Bestimmungen mit ähnlichem Inhalt wie in Art. 50 Abs. 4a und 4b in § 23 i.V.m. Anlage 6 ElektroG enthalten, mit dem Art. 23 und Anhang VI der EU-Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie umgesetzt wurde (siehe Abschnitt 5.1.2.4).

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