umwelt-online: LAGa Elektro-Altgeräte-RL (5)
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Musterausschreibung für die Beauftragung zur Erfassung, Demontage und Verwertung von Elektro-Altgeräten
(außer Kühl- und Gefriergeräten)
 
Anhang V
EAG-Richtlinie

I Anwendungsbereich

Mit der Leistung "Erfassung" soll stets auch die Leistung "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" ausgeschrieben werden. Beide Leistungen können von einem Unternehmen in einer Hand oder durch mehrere Unternehmen in Arbeitsgemeinschaft angeboten werden. Durch dieses Verfahren ist schon bei der Vergabe der Leistung "Erfassung" der weitere Verbleib der Geräte nachgewiesen.

Die Leistung "Demontage mit nachfolgender Verwertung bzw. Beseitigung der Fraktionen" wird nur dann allein ausgeschrieben, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Erfassung selbst durchführt.

Hinweis:

  1. Gemäß den zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben erlassenen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung bedarf es einer europaweiten Ausschreibung, insofern der zu vergebende Auftrag 200.000 EURO übersteigt.
  2. Für Aufträge unterhalb des einschlägigen Schwellenwertes von 200.000 EURO ergibt sich eine Ausschreibungspflicht ggf. aus den für die Kommunen und kommunale Unternehmen ggf. geltenden landesrechtlichen Bestimmungen des Gemeindehaushaltsrechts. Ansonsten empfiehlt es sich, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen, die Bestandteil der Ausschreibung ist.
  3. In Anbetracht dessen, dass sowohl EU-rechtliche als auch bundesrechtliche Regelungen in Vorbereitung sind, aufgrund derer sich die Notwendigkeit einer Anpassung eines auf der Grundlage dieser Ausschreibung abgeschlossenen Leistungsvertrages ergeben könnte, sollte in diesen Vertrag eine "Anpassungsklausel" aufgenommen werden, mit der es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern möglich ist, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen eine entsprechende Änderung des Vertrages zu verlangen oder diesen gar in Gänze zu kündigen.
  4. Entsprechend § 16 (1) KrW-/AbfG bleibt die Verantwortlichkeit für die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten im Falle einer Drittbeauftragung weiter bestehen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die beauftragten Dritten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.

II Ausschreibungstext

1 Allgemeiner Teil

Der Landkreis/die kreisfreie Stadt 1 ________ beabsichtigt, die Erfassung und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung 1 des im Kreisgebiet bzw. Stadtgebiet' anfallenden Elektro-Altgeräte aus Privathaushalten ab dem ________ für einen Zeitraum bis zum ________ neu zu vergeben. 2

Ausgeschrieben wird 3

[ ] die haushaltsnahe Erfassung der der öffentlichen Entsorgungspflicht des Kreises/der kreisfreien Stadt ____ unterliegenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Transport zu qualifizierten Demontagebetrieben und
[ ] die umweltgerechte Demontage der Altgeräte mit nachfolgender Verwertung oder Beseitigung der Fraktionen. Die schadstoffhaltigen Bauteile sind soweit wie möglich vollständig und sachgerecht zu entfernen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Verwertbare Materialien sind möglichst sortenrein zu separieren und einer qualifizierten Verwertung zuzuführen.

Die für die Entsorgung notwendigen Leistungen werden hiermit öffentlich ausgeschrieben.

Die Teilleistungen "Erfassung" und "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" können von mehreren Bietern als Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.
Das Angebot muss im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
"Öffentliche Ausschreibung Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten
Nicht öffnen"
bis zum Eröffnungstermin am ________ um ____ Uhr beim
Landkreis/bei der Stadt __________ eingereicht werden.
Der Zuschlag wird bis zum ________ durch den Landkreis/
die Stadt 1 __________ erteilt.

2 Leistungsumfang

Im Landkreis/in der Stadt 1 ___________ fallen jährlich ca.

Tonnen/Stück 1 Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware), ca. ____ Tonnen Altgeräte der Unterhaltungselektronik (Braune Ware), ca. ____ Tonnen Altgeräte der Informations-, Büro- und Kommunikationstechnik ("IT-Geräte") sowie ca. ____ Tonnen Elektrokleingeräte an.

2.1 Erfassung2

[ ] Zur Erfassung soll ein Holsystem installiert werden. Die Abholung der Elektro-Altgeräte soll an festgesetzten Terminen erfolgen. Dabei sind die Touren und Abholtermine so zu gestalten, dass jeder Haushalt ...mal pro Jahr entsorgt wird.
[ ] Zur Erfassung soll ein Holsystem installiert werden. Die Abholung der Elektro-Altgeräte soll auf Abruf durch den Letztbesitzer innerhalb von Wochen nach Eingang der Abrufkarte beim Auftragnehmer erfolgen. Ein Abrufsystem ist in der Stadt/im Landkreis 1________ bereits eingeführt/das Abrufsystem ist vom Auftragnehmer einzuführen, 1
[ ] Zur Erfassung soll ein Sammelsystem installiert werden. Im Kreisgebiet/Stadtgebiet bestehen ___ Haltestellen für das Schadstoffmobil. Diese Haltestellen sollen für mobile Sammlungen von Elektro-Altgeräten mitgenutzt werden. Die Annahme von Elektro-Altgeräten soll an jeder Haltestelle ________ mal im Jahr in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr erfolgen.
[ ] Zur Annahme von Elektro-Altgeräten sind vom Auftragnehmer im Kreisgebiet/im Stadtgebiet 1

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(Stand: 16.06.2018)

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