Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 209. Sitzung am 15. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/10655 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - Drucksache 18/9958 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 409/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

,Artikel 4
Anderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 3 Nummer 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) [einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr] geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

"12. Personenfahrzeugen im Anwendungsbereich der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105 vom 23.4.1983, S. 59), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 141 vom 28.5.2013, S. 30) geändert worden ist, in der jeweiligen Fassung bei Nutzung der Fahrzeuge durch Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Artikel 7 dieser Richtlinie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben;".`

4. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5.